Micha Brumlik: Wer Sturm sät. Die Vertreibung der Deutschen. Berlin 2005. 300 S.

Flucht, Umsiedlung und Vertreibung der deutschstämmigen Bevölkerung aus ihren Wohngebieten in Ost- und Mitteleuropa am Ende des Zweiten Weltkriegs sind gegenwärtig zentrale Themen der Geschichtspolitik in Deutschland. Diskutiert werden Ursachen, Gründe und Legitimität der Aussiedlungen und ob sich die Deutschen daher als Opfer des Zweiten Weltkrieges betrachten können. Kristallisationspunkt der Kontroverse ist das vom Bund der Vertriebenen (BdV) seit 2000 geforderte Zentrum gegen Vertreibungen, das - mit öffentlichen Geldern finanziert - als nationaler Dokumentationsort und Mahnmal im Zentrum Berlins entstehen soll.

Angesichts der breiten Zustimmung zum BdV-Projekt will Verf., der zugibt, aus Uninformiertheit über dessen Ziele selbst kurzzeitig zu den Unterstützern gehört zu haben (135), mit seinem "Essay" (16) aufklärend in die Debatte eingreifen. Insbesondere soll das "Verhältnis von Holocaust und Vertreibung im kollektiven Gedächtnis der gegenwärtigen deutschen Nation" (15) problematisiert werden. Ziel ist es, eine "staatsbürgerliche Selbstverständigung" (9) über die politischen und moralischen Implikationen des Diskurses über Flucht und Vertreibung anzuregen, der, wie Brumlik befürchtet, "auch zur politischen Formung nationalistischer Emotionen" missbraucht werden könnte (123).
Anschließend an den internationalen Forschungsstand, der in der hiesigen Debatte kaum zur Kenntnis genommen werde (9), kennzeichnet Verf. die Vertreibung als "Tun- Ergehens-Zusammenhang" (66). In der Nachfolge der nazistischen Umsiedlungs-, Vertreibungs- und Vernichtungspolitik sei die Aussiedlung der Deutschen angesichts deren mehrheitlicher Unterstützung der NS-Politik - was im Fall der Sudetendeutschen "kollektiven Landes- und Hochverrat gegen die Tschechoslowakei" bedeutete (51) -, aber auch der weltpolitischen Lage alternativlos gewesen (67). "In jeder Hinsicht inakzeptabel" (71) seien allerdings nicht nur die gewaltförmigen Vertreibungen durch Paramilitärs und Milizen, sondern vor allem die Beteiligung der Behörden. Brumlik kritisiert die gesetzliche Legitimierung von Enteignung, Zwangsarbeit und Lagerhaft in Polen und der Tschechoslowakei und insbesondere die unbegrenzte Sicherungshaft für Deutsche, die er als "rechtsförmige Willkür" und "einen klassischen Fall des von dem faschistischen Staatsrechtler Carl Schmitt beschworenen ›Ausnahmezustands‹" bezeichnet (72). Die Klassifizierung der Vertreibung als versuchten Völkermord weist er indes zurück: Die Absicht, eine ethnische Gruppe in ihrem physischen Bestand zu zerstören, könne hier nicht unterstellt werden (86). Der vom BdV bemühte Vergleich mit dem jungtürkischen Völkermord an den Armeniern kann so als "entscheidendes ideologiepolitisches Gelenkstück" (134) dechiffriert werden, mit dem die Vertreibung in die Nähe des Holocaust gerückt und die "historische Wahrheit unmerklich verrückt" werde (88). Die "Konkurrenz mit dem Gedenken an die Opfer der Shoah" sei somit eigentliches Motiv vieler Zentrumsbetreiber, die eine dem Holocaust-Mahnmal "ebenbürtige Form" etablieren wollten (117). Die menschenrechtlich-universalistische Rahmung des Vertreibungsthemas sei dagegen bloße "Camouflage" (ebd.) und gebe "dem Anliegen der Vertriebenen jene Form, in der allein es noch öffentlich akzeptabel sein kann" (107).
Brumlik zeigt, dass völkisch-nationalistische Grundsätze noch immer die Politik der deutschen Vertriebenenverbände prägen. Ausführlich behandelt wird auch das palästinensische Flüchtlingsproblem, obwohl er dessen Parallelen zu Flucht und Vertreibung der Deutschen in Frage stellt (286). Für zusätzliche Verwirrung sorgt eine Reihe von Selbstwidersprüchen. So wird z.B. die NS-Vertreibungspolitik in Osteuropa zunächst als "Ursache" (28), dann als "erste Phase" (30) der späteren Vertreibung der Deutschen gekennzeichnet (30). Schwerer wiegt, dass wichtige kritische Veröffentlichungen nicht einbezogen werden. So ist die offiziell verbreitete Zahl der Betroffenen mit knapp 12 Millionen, die Verf. unkritisch übernimmt (189), nachweislich zu hoch angesetzt und diente der frühen Bundesrepublik zur Verbesserung ihrer Verhandlungsposition in den Auseinandersetzungen um Reparations- und Entschädigungszahlungen und die Westintegration. Durch die erst in den 50er Jahren erfolgte Durchsetzung der international umstrittenen Bezeichnung "Vertreibung der Deutschen" als Oberbegriff für Flucht, Evakuierung, Austreibung und Umsiedlung sollten die Ereignisse pauschal als Unrecht klassifiziert werden. Weil die Begriffsgeschichte nicht reflektiert und "Vertreibung" unkritisch verwendet wird, bleiben die gesellschaftlichen Grundlagen der Vertriebenenideologie unreflektiert und ihr Auftrieb in der gegenwärtigen Geschichtspolitik unverständlich.  
Katharina Zeiher

Quelle: Das Argument, 50. Jahrgang, 2008, S. 149-150