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Kategorie: Rezensionen

Sonja Buckel u. Andreas Fischer-Lescano (Hg.): Hegemonie, gepanzert mit Zwang. Zivilgesellschaft und Politik im Staatsverständnis Antonio Gramscis. Baden- Baden 2007. 209 S.

Der Sammelband will in Gramscis Staatsauffassung und dessen Weiterentwicklungen einführen sowie die "neogramscianische Diskussion der Inter- oder Transnationalisierung des Staates" nachzeichnen (11). Im einleitenden Problemaufriss begreift Alex Demirovic Gramscis Unterscheidung von Zivilgesellschaft und politischer Gesellschaft/ Staat als eine analytische: Mit ihr wird das Moment des Zwangs von dem der Hegemonie geschieden

, in der Realität bleiben aber beide untrennbar verknüpft. Die Begriffe bezeichnen somit Orte der Kämpfe um Hegemonie und unterscheiden sich von daher fundamental sowohl von Habermas' Öffentlichkeitsbegriff als auch von der Verwendungsweise, wie sie in den sozialen Bewegungen häufig anzutreffen ist, wonach Zivilgesellschaft als Ort der Selbstorganisation gegen den Staat verstanden wird. Als Problempunkte im Hinblick auf aktuelle Entwicklungen notiert Demirovic die Definition des Verhältnisses von Konsens und Zwang, die Überbetonung zivilgesellschaftlicher hegemonialer Prozesse gegenüber der Analyse staatlicher und bürokratischer Apparate und die nationalstaatliche Begrenzung von Zivilgesellschaft. Ergänzend dazu zeichnet Bop Jessop die Weiterentwicklungen von Gramscis Konzept des integralen Staats bei Althusser, Poulantzas und Buci-Glucksmann nach, wobei vor allem Poulantzas' Auffassung vom Staat als materieller Verdichtung eines Kräfteverhältnisses und Buci- Glucksmanns aus Gramscis Konzept des erweiterten Staates gewonnene Auffassung der Transformation des kapitalistischen Staates als "passiver Revolution" (63) in den folgenden Beiträgen eine Rolle spielen.
Buckel und Fischer-Lescano antworten vor allem auf Demirovic' ersten Punkt, wenn sie das Recht nicht nur als herrschendes, sondern auch als hegemoniales fassen und es damit als Verallgemeinerungsprozedere begreifen, in dem vergangene Auseinandersetzungen sedimentiert sind, aber auch im Sinne Gramscis als "Kampf für die Schaffung einer neuen Gewohnheit", bei der das Recht als Produkt von Kräfteverhältnissen sowohl "Moment des Staates im engeren Sinne als auch der Zivilgesellschaft" (95) ist. Die von unten entwickelte Vorstellung dessen, was Recht ist, schließen sie allerdings mit Foucaults Konzept der Selbsttechnologien kurz, womit die bei Gramsci wichtige Dialektik von Aktivierung/Passivierung aus dem Blick gerät. Diese Tendenz wird im Aufsatz von Stephan Adolphs und Serhat Karakayali noch deutlicher. Sie verwandeln Gramscis analytische Unterscheidungen in normative und verstehen etwa Ideologie als passivierend, Hegemonie als aktivierend. Ausgehend von Foucaults Unterscheidung von Herrschafts- und Selbsttechnologien lasse sich mit den letzteren im Sinne Gramscis eine Aktivierungsperspektive denken, während passive Revolutionen aus einer Perspektive der Regierungsrationalität heraus bestimmt würden. Ihre Forderung einer "autonomen Gouvernementalität" ist vor allem negativ bestimmt, weder fordistisch-normierend noch neoliberal als ökonomische Aktivierung des Individuums soll sie eine "antipassive Revolution" sein (138). Es ist 1.) nicht abzusehen, wie diese autonome Gouvernementalität auf Produktions- und Lebensweisen zu beziehen ist; 2.) wird mit Foucault die Unterscheidung von Subjektivierung und Unterwerfung nur behauptet, aber nicht durchgeführt; und 3.) läuft die Behauptung einer "Erhöhung der politischen Handlungsfähigkeit und der Autonomie der Subjekte" (137) letztlich auf eine Zerreißung des gramscianischen Zusammenhangs von Politik, Ökonomie, Ideologie und Lebensweisen hinaus. Oliver Marchart schließlich möchte im Anschluss an Laclau und Mouffe Gramscis Hegemoniebegriff diskurstheoretisch reformulieren. Dabei wird die Hegemonie einer Klasse oder eines Kollektivwillens ersetzt durch eine "Äquivalenzkette " (116), in der ein Signifikant alle andern repräsentieren kann. Wo aber alles zum Diskurs wird, wird die analytische Unterscheidung von Zivilgesellschaft und politischer Gesellschaft, von Hegemonie und Zwang hinfällig.
Die von Demirovic aufgeworfenene Frage der nationalstaatlichen Begrenzung von Zivilgesellschaft kommt vor allem in den Beiträgen von Hans-Jürgen Bieling und Ulrich Brand sowie Anna Geiss und Jonas Wolf zur Sprache. Bieling sieht das Verdienst der neogramscianischen Internationalen Politischen Ökonomie (IPÖ) darin, "gegen die institutionalistisch-staatszentrierte Sichtweise" "eine gesellschaftszentrierte Perspektive in Anschlag zu bringen" (143). Das führe aber auch zu einer staatstheoretischen Vagheit, insofern unter nationalstaatlichen Bedingungen eine internationale Hegemonie nicht gedacht werden könne. Auf der andern Seite könne auch die neoliberale internationale Hegemonie "ohne den Staat, bzw. neue Formen von Staatlichkeit" nicht verstanden werden (ebd.). Eine Möglichkeit, diese Vagheit zu überwinden, sieht Bieling in der von Stephen Gill eingeführten Konzeption eines neuen Konstitutionalismus, d.h. der rechtlichen Absicherung inter- und transnationaler Wirtschaftsbeziehungen mit ihren entsprechenden Organisationen und Foren. So lässt sich die neoliberale Globalisierung nicht einfach als "Beseitigung staatlicher Regulationsformen", sondern als Redefinition von "politischinstitutionellen und rechtlichen Rahmenbedingungen" fassen (147). Es gehe dabei um eine selektive Transformation von Staatsfunktionen, die eine nationale und internationale Dimension hat. Auf der Ebene des Nationalstaates verschieben sich etwa die Gewichte der Staatsapparate, und deren Funktionsweisen werden neu definiert. Auf internationaler Ebene kommt es unter Führung einer hegemonialen Staatenkooperation zur Bildung von "Kristallisationspunkten einer internationalen Staatlichkeit" (164). Diese versteht Brand in Weiterführung von Poulantzas "als eine Verdichtung zweiter Ordnung" (164f), aus der sich eine Internationalisierung der Zivilgesellschaft als eines "umkämpften Raums" ergebe, der entscheidend für die Strukturierung sozioökonomischer und politischer Verhältnisse ist (165). Das Verhältnis von intra- und interstaatlicher Ebene wird nicht als Dominanzverhältnis gefasst, sondern - auch bei Bieling - als Widerspruchsfeld, da es nach wie vor national verschiedene Kapitalismusmodelle gebe und die Regierungen unterschiedliche Reproduktionsbedingungen und Kräfteverhältnisse berücksichtigen müssten. Diese Widerspruchskomplexe rufen spezifische Formen von Widerstand hervor, doch könnten auch sie nicht darüber hinwegtäuschen, "dass die politisch-strategische Grundhaltung der globalisierungskritischen Bewegung primär defensiv ist" (157).
Gegenüber Bieling stellt Brand stärker die Frage der Hegemonie ins Zentrum. Um das Verhältnis von Konsens und Zwang zu differenzieren, schlägt er den Begriff der fragmentierten Hegemonie vor. So könne in den kapitalistischen Zentren sowohl im politisch- institutionellen wie im ökonomischen Bereich von einer Herrschaft durch Konsens gesprochen werden, doch sei das Maß an Einbindung und Zugeständnis auch hier geringer geworden und die Bereitschaft, die Herrschaft militärisch zu sichern, größer. Im Nord-Süd- Verhältnis bestehe schließlich überhaupt keine Hegemonie im gramscianischen Sinn, weil die neoliberalen Strukturanpassungen zu Polarisierung und offener Gewalt geführt haben.
Eine Bilanz fällt zwiespältig aus. Demirovic beklagt zu Recht die verharmlosende Gramsci-Rezeption, die die zivilgesellschaftliche Dimension von politischer Herrschaft und ökonomischer Verfügungsmacht isoliert - eine Falle, in die einige der Autoren des Bandes getappt sind. Die globalpolitischen Analysen vermeiden diesen Fehler, doch fehlt ihnen das Gegenstück konkreter Bereichsstudien, die die Desiderate von Demirovic in eine Analyse gegenwärtiger neoliberaler Staats- und Gesellschaftstransformationen aufnehmen.
Ruedi Graf

Quelle: Das Argument, 50. Jahrgang, 2008, S. 614-615