Michael Fahlbusch: Von "blonden Provinzen" und "kapitalen Rothirschen"

Ulrike Jureit: Das Ordnen von Räumen. Territorium und Lebensraum im 19. und 20. Jahrhundert. Hamburg 2012. 445 S.

"Das brutalste Element (...) war die 'ethnische Säuberung' mit dem Ziel, Minderheitengruppen aus Gebieten zwangsweise zu vertreiben, die von einer anderen Mehrheit bewohnt werden. Vorher lebten verschiedene Volksgruppen zusammen im selben Dorf und es gab keine Teilung in ethnische Gruppen und keine ethnische Säuberung. Die Ursachen der Situation waren also eindeutig politisch."1 So schätzt der Zwischenbericht des UN-Comittee on the Elimination of Racial Discrimination vom 6. März 1995 die Massaker im ehemaligen Jugoslawien ein. Geht diesen Massakern der "Masters of Death" (Richard Rhodes) ein 'Masterplan' voraus, der wie in diesem Fall Grenzziehungen und detaillierte Ausscheidungen der dort lebenden Bewohner nach soziodemographischen und ethnischen Merkmalen beinhaltete und deren Deportationen und Vernichtung einschloss, so handelt es sich um einen politisch handlungsleitenden Genozid.

 

Inwieweit hierbei Deutungseliten die Vorarbeiten für die politische Machtelite erbrachten (Herfried Münkler), ist im Verlaufe der vergangenen 25 Jahre durch die kritische Wissenschaftsgeschichts- schreibung in einem beachtlichen Umfange aufgearbeitet worden. Ulrike Jureit konzentriert das Thema indes auf koloniale Praktiken des 19. Jahrhunderts in Afrika und des frühen 20. Jahrhunderts im deutschen Osten, genauer gesagt auf die Grenzziehungs- und Territorialfrage. Sie tangiert somit einen zentralen Bereich der Ostforschung", über den in den vergangenen 25 Jahren durch die bahnbrechenden Studien von Michael Burleigh, Gabriele Camphausen, Karen Schönwälder, Karl Heinz Roth sowie Götz Aly und Sabine Schleiermacher die Basis für den neuen Wissenschaftsdiskurs gelegt worden ist. Leider erwähnt die Autorin nur Karl Heinz Roths und Götz Alys Arbeiten.
 
Dass Karten im Verlaufe der Geschichte als Instrument der politischen Ordnung von Territorien dienten, ist nicht neu. Etwas befremdlich wirkt daher, wenn die Autorin mit einem Übersichtskapitel beginnt, in welchem sich die im Merkantilismus aufblühende freie Hansestadt Hamburg in einem Interessenkonflikt gegen die anderen Anrainerstädte der Elbe vor dem Schiedsgericht zur Wehr zu setzen wusste, und zwar mit einer von Melchior Lorich eigens hierzu angefertigten Karte des Einflussgebiets Hamburgs (31ff.). Dies wäre wohl eher in einer regionalgeschichtlichen Studie zu erwarten gewesen, nicht aber in einer diskursanalytischen Studie über die Grenz- und Raumfragen in Afrika und im deutschen Osten.

Jureits These ist, dass die kulturelle Technik der Kartographie sich seit dem 16. Jahrhundert zum "Leitmedium räumlicher Repräsentation" entwickelt habe (17, 44). Damit ist ihre Aufgabe einer Diskursanalyse von politischen Prozessen und kulturtechnischen Praktiken abgesteckt. Kapitel 2 geht auf die Bewusstwerdung des Modernisierungsschubs und Systemwandels des ausgehenden 18. und des 19. Jahrhunderts ein, der deutlich mit einem Wandel der Raumwahrnehmung von einer statischen Konstante zu einer dynamischen Veränderung des sozialen und wirtschaftlichen Lebensumwelt geprägt war.

Welche Auswirkung die damit einhergehende Individualisierung und Ökonomisierung der Wirtschaftsweise hatte, verdeutlicht die Autorin im Kapitel über die Entdeckung des kolonialen Raums, die im 19. Jahrhundert "Durch das Herz der Finsternis" (Sven Lindqvist) in Afrika den Abschluss gefunden hatte, nachdem Amerika bereits im 15. Jahrhundert entdeckt worden war (89f.). Jureit behandelt vor allem die Grenzziehung dieser afrikanischen Territorien, die bar jeder Berücksichtigung der einheimischen Bevölkerungen unter den Kolonialmächten nach den neuesten Standards der Vermessungstechnik aufgeteilt wurden. Dass es sich dabei nicht allein nur um klassische Territorialpolitik handelte, die Auswanderung der wachsenden Bevölkerung aus den zu sozialen Unruheherden werden-den europäischen Großstädten diente ("Überproduktion des Menschen", 128), sondern auch um Ressourcensicherung - was Jureit leider nicht weiter ausführt -, gehört eigentlich zum Standardrepertoire.

Das Kapitel 4 behandelt die Frage des Legitimationsbedarfs nach Lebensraum, zu der neben den proimperialen Großmeistern der deutschen Deutungselite wie Heinrich von Treitschke, Karl Lamprecht und Friedrich Ratzel als Vertreter unter anderem des Alldeutschen Verbands eine Reihe weiterer prominenter Deutungsspezialisten wichtige Beiträge lieferten (128 und 91). Kaum einverstanden kann man mit Jureits Aussage sein, dass der Ruf nach mehr Lebensraum im deutschen Kaiserreich vor 1914 nur von wenigen radikalen völkischen Organisationen gepflegt worden sei (129). Hier sei der Kürze halber nur auf die berüchtigte Hunnenrede Wilhelms II im Jahr 1900 verwiesen.

In den Ausführungen über Ratzel geht Jureit auch auf dessen philosophische und geistesgeschichtliche Wurzeln bei F.W.J. Schelling und bei Adam Müller ein, deren organizistisches Staatsverständnis Ratzel übernommen und mit der Evolutionstheorie Moritz Wagners verschmolzen habe. Inwieweit Ratzel dabei das Lebensrecht indigener Völker in Frage stellte, ist deshalb nicht ganz klar, weil Wagner Überlebenschancen von stärkeren und schwächeren Individuen bejahte (143). Allerdings bleiben Jureits Ausführungen über Ratzels seltsam unklar. Sein eigenes Verständnis von Volk, Nation und Rasse war diffus.2 Denn Ratzel delegitimierte die Anwendung des Völkerrechts auf Juden und indigene "landlose" Völker, die er dem Untergang zuwies, während er Minderheiten eine Assimilation ins Staatsvolk zubilligte (Friedrich Ratzel, Politische Geographie 1897, S. 35ff., 118ff.). Jureit erläutert zwar Ratzels Beschreibung der Ausmerzung der nordamerikanischen Indianer (149f.), ohne jedoch näher auf diesen heiklen Hintergrund einzugehen.

Optionen zur Schaffung homogener Bevölkerungen werden von Jureit im Kapitel 5 konkretisiert: Als Beispiel dient das deutsche Besatzungsterritorium des Oberbefehlshabers Ost (OberOst), das während des Ersten Weltkriegs besetzte osteuropäische Gebiet. Es waren angesichts der multifunktionalen Bildungselite des deutschen Kaiserreichs in der Tat nicht nur allein alldeutsche Visionäre, die das völkische Großdeutsche Reich anpeilten wie Jureit behauptet. Hierzu ist die Literatur in den vergangenen Jahren angewachsen, die belegt, dass es sich hier kaum um politische Planspiele von begrenztem Einfluss gehandelt habe. Denn seit der Jahrhundertwende wurde sowohl im Westen als auch im Osten des Deutschen Kaiserreichs eine Vielzahl brutaler sozialer, territorialer und ethnischer Planspiele als mögliche Handlungsoptionen ausgearbeitet.

Mit dem Begriff "Grenzmark" wurde - wie bereits Thomas Müllers Dissertation zeigt - im Westen ebenfalls eine rassische Lösung zur Arrondierung des Deutschen Reichs in Erwägung gezogen. Jureit beschreibt zwar die Diskrepanz, welcher die Propagandatätigkeit des Oberbefehlshabers Ost für sein Territorium unterlag: dieses Territorium als Grenzmark zu Russland zu deklarieren, jedoch wegen der fehlenden Landeskenntnisse und infolge der diffizilen Bevölkerungsverhältnisse daran zu scheitern. Die Degradierung der einheimischen Bevölkerung, der eine "staatliche Eigenständigkeit" ausdrücklich abgesprochen wurde, ist symptomatisch für die Besatzungspraktiken gewesen (159-179, 160, 164f., 241). Koloniale Stereotypen über diese Landschaften hätte Jureit auch auf andere osteuropäische Staaten - ich denke an Albrecht Pencks Ukraina von 1916 - übertragen können, unterlässt es aber. Jureit erfasst m. E. hier nicht das Ausmaß der ethnopolitischen Optionen, die bereits vor und während des Ersten Weltkriegs kursierten. Denn diese Politik mündete für die Besatzer notgedrungen in die Frage des Umgangs mit Kollaboration und Widerstand. Hinzuweisen ist, dass allein die Franktireur-Psychose der deutschen Besatzer des neutralen Belgiens bis 1918 über 6.000 belgischen Zivilisten das Leben kostete.

Etwas abrupt leitet Jureit über auf die Nachkriegsphase und die Grenzziehungspolitik in Oberschlesien. Hier arbeitet sie verdienstvoll die Verhandlungsakten der Pariser Vorortsverträge dieses für Deutschland wie Polen so wichtigen Industriegebiets auf. Die Ansprüche, die von deutscher Seite gestellt wurden, waren insbesondere ökonomisch begründet. Albrecht Penck und in dessen Gefolge auch dem Breslauer Geographen Wilhelm Volz und seinem Mitstreiter vom Deutschen Schutzbund, Karl Christian von Loesch, ist es in der Tat zu verdanken, dass das Bewusstsein für die ethno- und demographischen Belange geschärft wurde, nämlich sprachliche und kollaborationswillige bilinguale Minderheiten in die deutsche politische Arithmetik mit einzubeziehen, wie dies bereits schon Max Weber in seinen Studien über die polnische Landarbeiterfrage über 20 Jahre zuvor thematisiert hatte. Die Darlegung der polnischen Westforschung - hier fehlen m. E. wichtige Erkenntnisse von Jan Piskorski und Jörg Hackmann - stellte demnach nur einen Vorwand für die deutsche Seite dar, weiterreichende Forderungen zu stellen (196-199).

Jureit zeigt aber deutlich auf, wie die völkischen Argumente anderen Begründungen weichen mussten, wenn keine eindeutigen territorialen Zuordnungen möglich waren (199f., 215f.). Tatsächlich blieben die Grenzziehungen nach dem Ersten Weltkrieg Verhandlungssache und unterlagen dem tagespolitischen Geschäft der vorbereitenden Kommission in Versailles, was kaum verwundert. Im Gegensatz zum Lausanner Vertrag von 1923, so schlussfolgert Jureit, behielt sich der Versailler Vertrag ausdrücklich vor, keinen Bevölkerungstransfer durchzuführen und eine Politik zu verfolgen, die durch die neugeschaffenen Minderheiten die Akteure vor vollkommen unerwartete Herausforderungen stellen sollte (218). Die Konsequenzen offenbarten sich im Abstimmungskampf, den Jureit sehr detailliert nachvollzieht (219-250). Er gehört zum "Schlüsselerlebnis" (235) der sich - man muss wohl sagen: wieder - formierenden Deutschtumsforschung, die wirtschaftliche wie ethnopolitische wissenschaftliche Fragen politisch instrumentalisierte.

Die Darstellungen über die Leipziger Stiftung für deutsche Volks- und Kulturbodenforschung zeigen unter dem nun erhellten Hintergrund das Scheitern eines Territorialkonzepts auf, welches - wie Jureit (233-250) richtig analysiert - wegen seines nationalpolitischen, teilweise auch historisch und ökonomisch begründeten Konzepts fragwürdig war. Beweist es doch, dass die einheimische Bevölkerung nur einmal mehr im Zweifelsfalle zur "Manövriermasse in einem Neuordnungsprozess" einer Machtpolitik degradiert wurde (235). Allerdings pflichte ich dem nicht bei, dass - wie Jureit vermutet - Volz und Penck eine Linie vertraten, sondern umgekehrt konkurrierende Aspekte, denn Volz verfolgte bei allen Stereotypen, wie viele andere auch, ein Großdeutschland in den Grenzen von 1914, gegebenenfalls auch mit Österreich. Auf diesen wichtigen Unterschied hat bereits Ingo Haar ausführlich hingewiesen. Ob diese Lücke auf die mangelnde Kenntnis des gesamten Forschungsfeldes oder nur der zeitgenössischen Literatur der damaligen Geographen zurückgeht, sei dahingestellt.

Geopolitische Konzepte und Über(be)völkerungsvisionen, deren Ausdruck ein "klaustrophobisches Lebensgefühl" (250, 278) vermitteln, ordnet Jureit den Bedrohungsszenarien zu. Die psychologische Kriegsführung der Geo- und Ethnopolitik in Friedenszeiten, wie sie in der Zeitschrift für Geopolitik respektive in anderen Medien im Umfeld Konservativer Revolutionäre verbreitet wurden, lässt nur erahnen, dass die im Ersten Weltkrieg angeeigneten Propagandadiskurse sich nun zu einem Trommelfeuer in der und gegen die Weimarer Republik fokussierten. Der ausführlichen und sehr kritischen Analyse Jureits von Hans Grimms unsäglich monumentaler Familiensaga "Volk ohne Raum" ist zuzustimmen (265-278). Die Rezeption des Buches löste auch unter den Nationalsozialisten gewisse Reminiszenzen aus. Hitler habe sich nicht nur vom Begriff des Lebensraums, sondern auch von den Völkischen distanziert, weil diese dem Glauben nachhingen, auch fremde Völker germanisieren zu können. Dies ist ein in der Literatur zweifelsohne noch nicht gänzlich ausdiskutiertes Phänomen (278-286).

Damit kommt Jureit schließlich in Kapitel 6 zum zentralen Thema, den Grenzziehungsvisionen, denen Großräume und ihre Ordnungen nach Rasse und Raum zugrunde lagen (287-385). Hier thematisiert die Autorin, wie sich die Nazis nicht auf Begriffe wie Lebensraum und völkische Ideale bezogen, sondern auf "Land und Boden" und die allumfassende Klammer der Volksgemeinschaft, die als Träger der politischen Bewegung verstanden wurde. Die Homogenisierung des Raums erfolge durch eine entsprechende Bevölkerungspolitik, die der Logik von Inklusions- und Exklusionspraktiken Folge leistet. Das von Jureit angeführte Schlagwort Hitlers: "Man kann nur Boden germanisieren" (290), blendet jedoch die Tatsache aus, dass gerade unter dem Eindruck des Kriegsverlaufs die NS-Besatzungspolitik drastische Abstriche von ihrem eigens propagierten Dogma vollzog und zunehmend eine "völkische" Praxis anwandte. Ob es sich dabei um eine spezifisch radikalisierende nationalsozialistische handelt, soll hier nicht Thema der Rezension sein, da Jureit die russische Praxis derjenigen bei der territorialen Aneignung des Osten Polens nach dem Hitler-Stalin-Pakt gegenüberstellt (314-357).

Noch weniger zustimmungsfähig ist ihre Darlegung, dass die Raumplanung als entscheidender Funktionsträger erst im Nationalsozialismus entwickelt worden sei (293). Der Rhein-Ruhrkohlenbezirk und andere Großstädte, wie eben auch die in der Weimarer Zeit geplanten Autobahnen, stellen doch den schlagenden Gegenbeweis dar. Die Autorin wollte wohl hier nur auf die gestiegene Relevanz der Raumplanung im Dritten Reich abheben und auf das Fortwirken des NS-Planer-Jargons bis in die 1980er Jahre hinein (294, Fußnote 21) betonen. Die raumordnungspolitischen Strukturen verschränken sich jedenfalls mit dem wirtschaftspolitisch dominanten Vier-Jahresplan. Zu dem Zeitpunkt entstand bekanntermaßen das Industriegebiet Salzgitter-Wolfsburg als der damals größten zentralörtlichen Planungseinheit. Dass Christaller und andere Chefplaner wie Gerhard Isenberg wie im Übrigen auch Mitarbeiter der Publikationsstelle Dahlem im Umfeld von Konrad Meyer arbeiteten, also in SS-nahen technokratischen Think Tanks tätig waren, ist weder neu noch verwundert dies weiter, musste doch selbst die SS sich nach anfänglichem Winden um den Anspruch auf eine bäuerliche geprägte Siedlungspolitik (299-303) dem Primat der Ökonomie ihrer exorbitanten Kriegsführung unterwerfen und einer rationaleren Zukunftsplanung folgen. Entscheidend ist, wie Jureit zu Recht betont, dass diese Planungsexperten sich bewusst waren, dass "Umsiedlung, Vertreibung und Deportation" als politisches Instrumentarium Bestandteil ihrer Agenda gewesen war (295).

Dass das Suwalki-Gebiet wegen seiner vermeintlichen "kapitalen Rothirsche" im September 1939 an Deutschland fiel, ist weniger der Expertise völkischer Funktionsträger als der Jagdleidenschaft einiger führender Nazis geschuldet (314). Die bevölkerungspolitischen Konsequenzen der von Ribbentrop und Stalin signierten Karte der Grenzziehung wertet Jureit anhand der Akten des Hitler-Stalin-Pakts auf. Diese Konsequenzen führten diesseits wie jenseits der neuen Grenze zu Säuberungen, die jedoch sich in der Definition des staatsbürgerlichen Verständnisses ihrer projizierten Opfer unterschieden (314-330).

Den entscheidenden Aspekt legt Jureit schließlich in den eingegliederten Ostgebieten dar, den von Himmler so genannten "blonden Provinzen" (330, 344), an denen - wie die eingangs erwähnte Aufarbeitung der Ostforschung zu Tage gefördert hat - nicht wenige deutsche Experten beteiligt waren. Die von Jureit erwähnte "völkische Flurbereinigung" (333) wird zum leitenden Paradigma des Reichsinnenministeriums 1939, ohne dass sie jedoch auf die internen Vor- und Zuarbeiten der Deutungselite näher eingeht. Verdienstvoll mag sein, wenn Jureit den offiziellen Sprachgebrauch der "vollständigen Entjudung" (345) im Fernziel des Generalplans Ost und in der Ministerialbürokratie erwähnt, jedoch auch hier die Expertisen der völkischen Berater außer Acht lässt. Einige Male wird zwar in Verbindung mit der Grenzziehung die Publikationsstelle Dahlem zusammen mit dem Statistischen Reichsamt sowie dem Reichsamt für Landesaufnahme (konkret wäre es die Abteilung für Landeskunde im Reichsamt für Landesaufnahme) genannt (etwa 309, 333ff.), aber nicht deren weitere Experten erwähnt: denn außer in meiner Arbeit von 1999 wurden mittlerweile sehr detaillierte Studien hierüber angefertigt. Jureit erwähnt den enormen Handlungs- und Zeitdruck unter dem die lokalen Funktionsträger in den neuen Gauen sich bewähren mussten, um etwaigen sozialen Unruhen oder Massenepidemien zuvorzukommen und gleichzeitig die vertraglich vorgesehenen Umsiedler Ende 1939 in ihren Gauen aufzunehmen, was zur ersten von insgesamt vier Deportationswellen führte (339, 349). Dass die gesetzten nationalsozialistischen Ziele der Großraumplanung an der Synchronisierung von Massenvertreibung und Ansiedlung bereits im Frühjahr 1941 zum Scheitern verurteilt gewesen sind, thematisiert Jureit abschließend (357-385). Die geplanten West-Ostumsiedlungen in die Pripjet-Sümpfe werden jedoch nicht erwähnt, sondern nur die Germanisierungs- und Ermordungswellen an Juden und Polen, die seitdem einsetzten.

Resümee
Das Buch weist gute zusammenfassende Aspekte auf, die hilfreich für das Verständnis vieler Detailstudien sind, welche in den vergangenen 25 Jahren erschienen sind. Jedoch fehlen Index- und Kartenverzeichnis, sodass das Werk nach kritischer Lektüre etwas gelitten hat. Auch wären größere Abbildungen der Karten von Vorteil gewesen. In einer künftigen Zweitauflage könnte hier der Verlag dem Rechnung tragen. Unverständlich bleibt, dass zwar die Denkschrift Erhard Wetzels (1942) von Jureit erwähnt wird (378f.), nicht aber die ihr in vielen Abschnitten ähnelnde Denkschrift Theodor Schieders von 1939. Als Wetzel noch Referent im Rassenpolitischen Amt gewesen war, lag Schieders Schrift schon den zuständigen Reichsministerien vor. Sie bereitete die Ostraumpolitik in den eingegliederten Ostgebieten mit vor.3 Hier scheint mir ein Defizit an Forschungslektüre zu bestehen. Alles in allem ist die Ostgrenzfrage als eines der Desiderate gut bearbeitet, weil Jureit dort viel Neues anbrachte. Kritisch anzufügen ist lediglich, dass dies Neue in Umrissen bekannt ist und der wichtige Einfluss der Gauleiter, den Ingo Haar schon mehrfach herausgearbeitet hat, von Jureit nun mitberücksichtigt wird.4

Anmerkungen
1 Zitiert nach Ilan Pappe, Die ethnische Säuberung Palästinas, Frankfurt a. M. 2007, 54.
2 Vgl. zu Ratzels delegitimierenden völkerrechtlichen Vorstellungen auch meine Ausführungen in der Rezension über Thomas Müller auf der Plattform Raumnachrichten 2011: http://www.raumnachrichten.de/rezensionen/1471-michael-fahlbusch-grenze-alskampfraum      Zur Kritik Ratzels und insbesondere seiner im Verhältnis zu anderen humanistischen deutschen Bürgerlichen unverhältnismässig pejorativen Einstellungen gegenüber indigenen Bevölkerungen (z. B. Abschaffung der Sklaverei) vgl. aktuell: Bradley Naranch, Global Proletarians, Uncle Toms, and Native Savages. Popular German Race Science in the Emancipation Era, in: Mischa Honeck/Martin Klimke/Anne Kuhlmann (eds.), Germany and the black Diaspora: points of contact, 1250-1914, New York, Oxford 2013, p. 169-186.
3 Ingo Haar, Historiker im Nationalsozialismus, Göttingen 2000, 331ff.
4 Ingo Haar, Der Missgriff nach dem Westen - Kann eine konfrontative Wissenschaftsgeschichte die Basis für einen Vergleich von Ost- und Westforschung bieten? In: "Westforschung". Eine Diskussion zur völkisch-nationalistischen Historiografie in Deutschland. Herausgegeben für H-Soz-u-Kult von Matthias Middell und Vera Ziegeldorf: http://edoc.hu-berlin.de/histfor/6/PDF/HistFor_6-2005.pdf, 109f.

Quelle: geographische revue, 15. Jahrgang, 2013, Heft 1, S. 62-68